Kieferorthopädie

Wir bieten Ihnen einen Weg zu einem gesunden und schönen Lächeln sowie einem funktionell sicheren Gebiß.

Lächeln ist die eleganteste Art, seinen Gegnern die Zähne zu zeigen.

Werner Fink (1902 – 1979)

Um dieses Ziel zu erreichen verwenden wir

Hier finden Sie einige typische Zahnfehlstellungen

Eine kieferorthopädische Behandlung dient in der Hauptsache der Gesundheit und nicht nur der Ästhetik

Durch Zahnfehlstellungen kann es zu gesundheitlichen Problemen kommen

Der Mundschluss kann gestört sein

Die Atmung kann gestört sein (z.B. vorrangig Mundatmung)

Die Zunge kann falsch liegen und es kann zum gestörten Schluckakt kommen.

Es kann auch zur Fehlbelastung des Kiefergelenkes kommen.

Es kann aber auch zu psychischen Belastungen kommen, wenn ein Kind aufgrund der Zahnstellung gehänselt wird.

Kieferorthopädische Behandlungen tragen also zur Gesundheit des Menschen bei und sind nicht nur eine Behandlung aus ästhetischen Gründen.

Mundschluss gestört

Gesetzliches

Die Krankenkasse bezuschusst eine kieferorthopädische Behandlung bis zum 18. Lebensjahr außer den kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Therapien, die auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst werden.

Bei Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr entscheidet die Krankenkasse nach dem KIG System. Die Zahnfehlstellung wird dabei in 5 Gruppen eingeteilt. Die Gruppen KIG 1 und 2 werden nicht bezuschusst. Das bedeutet nicht, dass eine Behandlung nicht gesundheitlich sinnvoll sein kann. Es handelt sich bei dieser Einstufung nur um eine versicherungstechnische Grenzziehung.

Das günstigste Alter für eine kieferorthopädische Behandlung ist das Alter von 9 bis 12 Jahre, die sogenannte 2. Wechselgebissphase. Bestimmte Zahnfehlstellungen sollten aber sehr zeitig im Rahmen einer frühen oder einer Frühbehandlung behandelt werden, wie der Kreuzbiss, die progene Verzahnung oder die Progenie. In diesen Fällen zahlt die Krankenkasse bereits im Milchgebissalter, also mit ca. 4 Jahren.

KIG – Kieferorthopädische Indikation Gruppen (PDF Datei)